Honorar

Privataufträge

Sie erhalten vor Auftragserteilung ein schriftliches Angebot mit Festpreis. Grundlage ist der Aufwand: Objektgröße, Unterlagenlage, Anzahl der Verfahren, Stichtage. Die Orientierung liefern die Honorartafeln der Sachverständigenverbände (BVS 2022, Mayrhofer 2024); sie sind Empfehlungen, keine Gebührenordnung. Auslagen für Grundbuch, Flurkarte, Baulastenauskunft und Bodenrichtwertkarte werden nach Beleg weitergegeben.

Gerichtsaufträge

Für Aufträge von Gerichten und Staatsanwaltschaften gilt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz: 125 € je Stunde für Immobilienbewertung (Anlage 1 Nr. 7 JVEG), Fahrtkosten 0,42 € je Kilometer, Fotos 2 € je Stück, Schreibauslagen nach Anschlägen. Die Zeit wird minutengenau je Tätigkeit erfasst.

Was ich nicht mache

Kein Honorar, das vom Ergebnis abhängt. Kein Gutachten „zum Wunschwert“. Beides verbietet der Kodex, auf den ich mich mit der Zertifizierung verpflichte — und beides würde das Gutachten vor Gericht und Finanzamt wertlos machen.